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(*): Wahlberechtigt sind alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Bundesrepublik Deutschland(*), die seit mindestens einem Jahr an Experimenten mit Synchrotronstrahlung arbeiten und ein abgeschlossenes Universitäts- oder Hochschulstudium vorweisen können.
Dies beinhaltet diejenigen aus den Bereichen Experiment, Theorie und Maschinenphysik, die Experimente vorbereiten, durchführen und auswerten oder am Betrieb oder der Planung von Synchrotronstrahlungsquellen beteiligt sind. In Zweifelsfällen entscheidet das Komitee.
(**): Der Begriff "Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Bundesrepublik Deutschland" umfasst:
a) Personen (unabhängig von ihrer Nationalität), die in Deutschland arbeiten.
b) Deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Ausland an internationalen Einrichtungen mit deutscher Beteiligung tätig sind (z.B. ESRF, EMBL) oder an ausländischen Quellen Experimente mit überwiegend deutscher Finanzierung durchführen.
